Kurzbeschreibung unserer schulischen Integrationsmaßnahme „Wegweiser“Standort: Was will der „Wegweiser“?Die Hilfeform „Wegweiser“ ist ein Angebot für schulpflichtige Kinder und Jugendliche auf unserem Gelände in Bad Bevensen, die übergangsweise nicht die Regelschule besuchen können. Gründe können sein:
Unsere Zielgruppen:
Wesentliche Zielsetzungen unserer Arbeit:
Inhaltliche Ausgestaltung:Die schulische Integrationsmaßnahme „Wegweiser“ verbindet „Theorie und Praxis“ und basiert auf drei Bausteinen
Die Arbeit mit den Schülern verläuft in drei Phasen:Phase I: Phase II: Phase III: Nach erfolgreicher Eingliederung in die Regelschule ist der Auftrag für den Wegweiser beendet. Organisatorischer Ablauf:Die Schüler werden im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten von 8.00 – 13.30 Uhr im Wegweiser gefördert. Der Tagesablauf in der Unterrichtsgestaltung orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler nach Sicherheit, Zuwendung und Versorgung sowie inhaltlich an den Lehrplänen der Schulen. Erfüllung der Schulpflicht:Die formale Zuständigkeit zur Erfüllung der Schulpflicht bleibt bei der für das Kind / Rechtsgrundlage:Bei der schulischen Integrationsmaßnahme „Wegweiser“ handelt es sich um eine sozialpädagogische Hilfemaßnahme nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). - § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) definiert u. a. Voraussetzungen für den Hilfebedarf und den Leistungsumfang integrativer sozialpädagogischer Hilfen zur schulischen und beruflichen Ausbildung. Nach Feststellung eines entsprechenden Hilfebedarfs durch das zuständige Jugendamt können sowohl „interne“ als auch „externe“ Schüler in unserer schulischen Integrationsmaßnahme gefördert werden. Bei gleichzeitiger stationärer Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen (Intern) wird die schulische Integrationsmaßnahme als sog. individuelle „Annexleistung“ zu den Heimkosten gewährt (§§ 27/ 34 i.V.m. § 13 SGB VIII). Zugang zum Hilfeangebot:Grundsätzlich findet eine Förderung im „Wegweiser“ im Auftrag und nach Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes statt. Im Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII werden individuell Zielsetzungen, Arbeitsschwerpunkte und Dauer der Hilfe festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Aufnahmen im Wegweiser sind aufgrund der individuellen Ausgestaltung der Hilfe jederzeit möglich. Platzzahl und Mitarbeiter im Wegweiser:Wir bieten 15 Plätze zur schulischen Integration an bei einem Personalschlüssel Kontakt über Bereichsleitung:Andrea Franke |
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